Früher hat man noch von Pflegestufen gesprochen, seit 2017 wird es Pflegegrad genannt. Die Pflegegrade entscheiden, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. Mit zunehmender Bedürftigkeit steigt der Pflegegrad und entsprechend die Höhe der Geld- und Sachleistungen. Die Skala geht von Pflegegrad 1 bis hin zu Pflegegrad 5.
Die Einstufung erfolgt nach einer persönlichen Begutachtung durch einen Gutachter des Medizinischen Diensts. Dabei wird unter anderem auf die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten und die Selbstversorgung geachtet.
Letztendlich muss jedoch die Pflegeversicherung des Antragstellers den Pflegegrad und die damit verbundene Pflegefinanzierung genehmigen.
Was bedeutet eigentlich Pflegesachleistung?
Der Begriff „Sachleistung“ ist etwas missverständlich. Es handelt sich bei Pflegesachleistungen nämlich nicht um materielle Leistungen in Form von Sachgegenständen. Sondern damit sind Dienstleistungen gemeint, die zuhause von professionellen Kräften für ambulante Pflege geleistet werden, sowie Tagespflege und Nachtpflege. Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Versicherte mit Pflegegrad 2, 3, 4 und 5. Die Pflegekassen übernehmen die … Weiterlesen …