Früher hat man noch von Pflegestufen gesprochen, seit 2017 wird es Pflegegrad genannt. Die Pflegegrade entscheiden, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. Mit zunehmender Bedürftigkeit steigt der Pflegegrad und entsprechend die Höhe der Geld- und Sachleistungen. Die Skala geht von Pflegegrad 1 bis hin zu Pflegegrad 5.
Die Einstufung erfolgt nach einer persönlichen Begutachtung durch einen Gutachter des Medizinischen Diensts. Dabei wird unter anderem auf die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten und die Selbstversorgung geachtet.
Letztendlich muss jedoch die Pflegeversicherung des Antragstellers den Pflegegrad und die damit verbundene Pflegefinanzierung genehmigen.
Was ist eigentlich Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege, für den die Krankenkassen und nicht die Pflegekassen zuständig sind. Sie muss – je nach medizinischer Notwendigkeit – vom Arzt verordnet und anschließend von der Kasse genehmigt werden. Unsere Pflegefachkräfte halten bei der Behandlungspflege engen Kontakt zu den Angehörigen sowie, nach vorheriger Rücksprache mit den Angehörigen, auch … Weiterlesen …