Was bedeutet eigentlich Pflegesachleistung?

Der Begriff „Sachleistung“ ist etwas missverständlich. Es handelt sich bei Pflegesachleistungen nämlich nicht um materielle Leistungen in Form von Sachgegenständen. Sondern damit sind Dienstleistungen gemeint, die zuhause von professionellen Kräften für ambulante Pflege geleistet werden, sowie Tagespflege und Nachtpflege. Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Versicherte mit Pflegegrad 2, 3, 4 und 5. Die Pflegekassen übernehmen die entstandenen Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme der Sachleistungsansprüche des entsprechenden Pflegegrads für sie.

Zu Pflegesachleistungen zählen pflegerische Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung von anerkannt Pflegebedürftigen (die so genannte Grundpflege) sowie ihre Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Eine Übersicht aller Leistungen der Pflegekassen stellt das Bundesministerium für Gesundheit in einer Online-Broschüre zur Verfügung.