Unter Grundpflege versteht man die Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität – kurz gesagt: Hilfe bei Aufgaben, die grundsätzlich im Alltag zu meistern sind. Die zu erbringenden Leistungen werden nach einer individuellen Einstufung in sogenannte Pflegegrade innerhalb der Pflegeversicherung von der Pflegekasse übernommen.
Für die Einstufung ist der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) zuständig, der bei einem Hausbesuch ermittelt, bei welchen Tätigkeiten die Person Hilfe benötigt. Er ordnet die Person dann gemäß ihres individuellen Hilfsbedarfs in Pflegegrad 1 bis 5 ein. Sobald sich der Gesundheitszustand verändert, kann jederzeit eine neue Begutachtung und Einstufung angefordert werden. Damit wird die Basis für die optimale, individuelle Versorgung geschaffen.