Pflegegrad oder Pflegestufe?

Früher hat man noch von Pflegestufen gesprochen, seit 2017 wird es Pflegegrad genannt. Die Pflegegrade entscheiden, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. Pflegegrade erhalten Menschen, die in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Sie stehen also nicht nur älteren Menschen zu, sondern beispielsweise auch Demenzerkrankten, Krebserkrankten, körperlich eingeschränkten Menschen oder geistig Behinderten. 

Mit zunehmender Bedürftigkeit steigt der Pflegegrad und entsprechend die Höhe der Geld- und Sachleistungen. Die Skala geht von Pflegegrad 1 bis hin zu Pflegegrad 5.

Wer diese Leistungen in Anspruch nehmen möchte, muss vorerst einen Antrag stellen. Die Einstufung erfolgt anschließend nach einer persönlichen Begutachtung durch einen Gutachter des Medizinischen Diensts. Dabei wird unter anderem auf die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten und die Selbstversorgung geachtet. 

Letztendlich muss jedoch die Pflegeversicherung des Antragstellers den Pflegegrad und die damit verbundene Pflegefinanzierung genehmigen. 

Der ausgestellte Pflegegrad kann mit verändertem Krankheitsbild oder verändertem körperlichen/psychischen Zustand angepasst werden. Dafür muss ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.