Grundpflege

Grundpflege bezeichnet heute in den Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege grundlegende, gewöhnliche und wiederkehrende Pflegeleistungen.

Diese umfassen den Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität sowie anderer Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens.

Der individuelle Bedarf an grundpflegerischen Leistungen hat entscheidende Bedeutung für die Einstufung des Pflegebedürftigen in die Pflegestufen der Pflegeversicherung und somit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse (SGB XI) oder anderer Kostenträger (Sozialamt, Kriegsopferfürsorge, Berufsgenossenschaft).

Leistungen der Grundpflege

  • Ganzwaschung
  • Teilwaschung
  • Ausscheidungen
  • Hilfe bei der selbständigen Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei unselbständiger Nahrungsaufnahme (Nahrung anreichen)
  • Gabe von Sondenkost bei PEG
  • Lagern / Betten
  • Mobilisation nur als selbständige Leistung abrechenbar
  • Behördengang/ Arztbesuch
  • Einkaufen
  • Zubereitung von Speisen
  • Reinigung der Wohnung
  • Pflege der Wäsche

Für weitere Information stehen Ihnen unsere Pflegedienstleitungen der Humanitas Standorte in Ihrer Umgebung telefonisch oder gerne auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.