Grundpflege bezeichnet heute in den Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege grundlegende, gewöhnliche und wiederkehrende Pflegeleistungen.
Diese umfassen den Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität sowie anderer Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens.
Der individuelle Bedarf an grundpflegerischen Leistungen hat entscheidende Bedeutung für die Einstufung des Pflegebedürftigen in die Pflegestufen der Pflegeversicherung und somit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse (SGB XI) oder anderer Kostenträger (Sozialamt, Kriegsopferfürsorge, Berufsgenossenschaft).
Für weitere Information stehen Ihnen unsere Pflegedienstleitungen der Humanitas Standorte in Ihrer Umgebung telefonisch oder gerne auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

