Der überarbeitete Standard zur Dekubitusprophylaxe wurde beim 13. Netzwerk-Workshop vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) in Berlin vorgestellt, den Franz Wagner, Vizepräsident des Deutschen Pflegerates, mit den Worten "Der Stellenwert und die Anerkennung der Expertenstandards sprechen für sich" eröffnete. Die wesentlichen Änderungen wurden von Prof. Dr. Theo Dassen von der Charité Universitätsmedizin Berlin vorgestellt. Künftig werde es keine Empfehlung für eine bestimmte Risikoskala geben, da diese zugleich "hilfreich aber auch verwirrend" sein könnten und deren Wirkung zudem nicht bewiesen sei, betonte Dassen. Damit komme der Einschätzung durch die Pflegefachkraft ein größerer Stellenwert zu als im alten Standard. Des Weiteren liege keine Evidenz vor, dass Ernährungsdefizite Dekubitus verursachende Wirkungen haben, auch wenn eine adäquate Ernährung weiterhin wichtig sei. Die alte Kriterienebene 4 zur Dekubitusprophylaxe wurde daher gestrichen. Gleichfalls nicht empirisch belegt sei, dass Hautfeuchtigkeit einen Dekubitus verursacht. Dennoch sei die Hautpflege nicht zu vernachlässigen. Die überarbeitete Fassung des Standards zur Dekubitusprophylaxe enthalte keine Empfehlungen von einzelnen Hilfsmitteln. Besondere Hilfsmittel zur Druckverteilung seien wohl immer besser als "Standardmatratzen", so Dassen weiter, würden aber nicht die notwendige körpereigene Bewegung des Betroffenen ersetzen. Deutlich hervorgehoben wurde das Ziel der Bewegungsförderung, weitestgehend verzichtet wurde auf den eher passiv klingenden Begriff der Lagerung. Der Grad eines Dekubitus sei schwierig zu diagnostizieren und daher mit Vorsicht anzuwenden. Neu aufgenommen wurde die Kategorisierung der Dekubituseinteilung anstelle von Dekubitus-Graden. Hintergrund sei das häufig Missverständnis, dass sich ein Dekubitus graduell verändern könne. Auch dass Schulungen die Dekubitusentstehung verringern, sei nicht empirisch belegt, betonte Dassen weiter. Gleichwohl werde ein individuell strukturiertes Schulungsangebot als effektiv hinsichtlich Wissenszuwachs und Wissenserhalt gesehen. Die aktualisierte Version des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe ist beim DNQP erhältlich. Besonders empfohlen wird das Audit-Instrument zum Expertenstandard. Dies steht für den kostenlosen Download zur Verfügung. |
Wie das Statistische Bundesamt am 11. August mitteilte, betrugen im Jahr 2008 die Kosten für Demenzerkrankungen 9,4 Milliarden Euro und für Depressionen 5,2 Milliarden Euro. Damit sind die Behandlungskosten bei psychischen Erkrankungen von 2002 bis 2008 besonders stark gestiegen. Allein bei Demenz und Depressionen erhöhten sich die Kosten in diesem Zeitraum um zusammen 3,5 Milliarden Euro beziehungsweise 32 Prozent.
Insgesamt sind die Krankheitskosten seit 2002 um 35,5 Milliarden angestiegen (plus 16 Prozent) und lagen im Jahr 2008 bei 254,3 Milliarden Euro. Psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen waren dabei die Krankheitsgruppe mit den dritthöchsten Kosten: Noch höhere Kosten wurden 2008 lediglich durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen (37 Milliarden Euro) und Krankheiten des Verdauungssystems (34,8 Milliarden Euro) verursacht.
Anhand der Krankheitskostenrechnung schätzt das Statistische Bundesamt seit 2002 alle zwei Jahre die ökonomischen Folgen von Krankheiten für die deutsche Volkswirtschaft.
Mitarbeiter von Pflege-Wohngemeinschaften für Demenzkranke sind psychisch weniger belastet als Mitarbeiter in entsprechenden Wohnbereichen von Altenheimen. So lautet das Fazit einer Studie an der Katholischen Fachhochschule Freiburg. Im Rahmen der Studie wurden zwischen April 2009 und Februar 2010 die Arbeitsbedingungen von 55 Mitarbeitern in sieben Pflege-WGs und die von 82 Mitarbeitern in neun stationären Einrichtungen hinsichtlich der psychischen Belastung untersucht.
Die wichtigsten Studienergebnisse: Unter Mitarbeitern der Wohnbereiche in Heimen sind psychisch Belastete mit einem Anteil von 57 Prozent anzutreffen, unter den Mitarbeitern in den WGs dagegen nur zu 26 Prozent. Ursächlich dafür sei etwa die deutlich unterschiedliche Größe der Bewohnergruppen. Für viele Bewohner zuständig zu sein, empfand im Heim fast die Hälfte der Befragten als belastend, in den WGs waren es lediglich acht Prozent. Ebenso zeichneten sich deutliche Unterschiede hinsichtlich der Anzahl der Krankmeldungen ab: Nur 15 Prozent der WG-Mitarbeiterinnen hatten in den drei Monaten vor der Befragung mindestens einen Tag gefehlt, bei der Vergleichsgruppe aus dem Heim waren es 33 Prozent. Auch die Identifikation mit der eigenen Arbeitsstelle sei bei WG-Mitarbeiterinnen erheblich ausgeprägter als bei ihren Kollegen.
Mehr zur Studie lesen Sie hier.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat letzten Monat die aktuellen Ergebnisse des Deutschen Altersurveys veröffentlicht. Der Deutsche Alterssurvey ist eine Langzeitstudie über die zweite Lebenshälfte in Deutschland. Beschäftigt sich also mit Bürgerinnen und Bürgern die vierzig Jahre und älter sind. Beleuchtet werden in dieser Studie Themen wie materielle Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden, gesellschaftliche Partizipation, Lebensformen und Partnerschaft sowie familiale Generationsbeziehungen im Wandel.
Wer mehr über diese Studie erfahren möchte, der findet hier nähere Informationen.
Auch im Kulturhauptstadtjahr nimmt Humanitas wieder mit der erfolgreichen Humanitas Oase am Zechenfest 2010 teil.
Erstmals findet diesmal auch Bewegung in der Oase statt:
"Fit im Sitz - ein Hockerübungsprogramm" ist eine Aktion zusammen mit Physiotherapeut Peter Schulz.
Dafür werden in der Oase Flyer mit Übungen und den dazu gehörigen Therabändern verteilt.
Bewegung ist wichtig! Daher wollen wir mit diesem Übungsprogramm zeigen, wie man sich mit wenigen Übungen bei täglicher Durchführung fit halten und alle Gelenke des Körpers bewegen kann.
Wer mitmacht, darf das Theraband behalten!
Wir laden Sie und Ihre Familien am Wochenende herzlich dazu ein, einen schönen Tag auf dem Gelände des Weltkulturerbes Zollverein zu verbringen, sich in der Humanitas Oase ein bisschen zu bewegen und zur Belohnung ein paar selbstgemixte Cocktails zu genießen.
Wir freuen uns auf Sie!
Mehr Infos erhalten Sie hier!
Die Koalitionsfraktionen haben sich am 17. August auf Änderungen des Betäubungsmittelrechts geeinigt. Durch die geplanten Gesetzesänderungen soll die Versorgung von schwerstkranken Menschen mit betäubungsmittelhaltigen Schmerzmitteln in der letzten Phase ihres Lebens verbessert werden. Zukünftig dürfen auch in Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativ-versorgung (SAPV) und in stationären Hospizen ärztlich verschriebene und nicht mehr benötigte betäubungsmittelhaltige Schmerzmittel für andere Patienten weiterverwendet werden. Gleichzeitig wird die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Notfallvorräte von Betäubungsmitteln in stationären Hospizen und in der SAPV vorzuhalten.
Durch die geplanten Gesetzesänderungen können darüber hinaus zukünftig cannabishaltige Fertigarzneimittel unter den strengen Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes zugelassen und auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP) begrüßt die Änderungen als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Schmerztherapie.
Ab dem 1. August 2010 gilt in der Pflegebranche ein gesetzlicher Mindestlohn. Das Bundeskabinett hat am 15. Juli die entsprechende Rechtsverordnung beschlossen, die den Mindestlohn festsetzt. Die Verordnung zum Pflegemindestlohn ist bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Der Mindestlohn beträgt im Westen 8,50 Euro und im Osten 7,50 Euro. Ab Januar 2012 und ab Juli 2013 erfolgen Erhöhungen in Höhe von jeweils 25 Cent.
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilitätsübungen erbringen und in Pflegebetrieben tätig sind, in welchen überwiegend Grundpflegeleistungen erbracht werden. Hiervon sind laut der Verordnung Auszubildende und Praktikanten sowie Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer ausgenommen.
Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (Bundestags-Drucksache 17/2480) dazu auf, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen. Seit Januar 2009 liege der Abschlussbericht des Beirats zur Überprüfung des Begriffs vor, seit Mai 2009 gebe es zudem Vorschläge des Gremiums zur Umsetzung. Im Koalitionsvertrag hätten sich CDU/CSU und FDP zu einer differenzierteren Definition der Pflegebedürftigkeit bekannt und angekündigt, die erarbeiteten Vorschläge zu überprüfen. Ferner müsse die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer neuen Definition von Pflege vorlegen. Ziel sei es, von der bisher fast vollständigen Ausrichtung auf körperbezogene Hilfeleistungen wegzukommen. So sollten Personen mit psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen besser berücksichtigt werden. An Stelle der bisher drei sollten fünf Pflegestufen rücken.
Bereits im Juni erkundigten sich auch Die Linken nach der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Im Rahmen einer Großen Anfrage (Bundestags-Drucksache 17/2219) betont die Fraktion, eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung sei dringend notwendig, da der ihr zugrunde liegende Pflegebegriff zu eng sei. Benachteiligt werden den Abgeordneten zufolge vor allem Menschen mit dementiellen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und ältere Menschen.
Mit der neuen Broschüre "Geistig fit im Alter durch Ernährung, Bewegung und geistige Aktivität" informiert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über die verschiedenen Formen der Demenz und die Präventionsmöglichkeiten. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse sollen verstehen helfen, welche Umstände und Risiken das Auftreten von Demenzerkrankungen begünstigen und welche Faktoren und Verhaltensweisen die Wahrscheinlichkeit an einer Demenz zu erkranken reduzieren können.
Sie können die Broschüre kostenlos auf den Seiten des BMG herunterladen.
Düsseldorf. Die Pflegebranche entwickelt sich zum zentralen Jobmotor innerhalb der Gesundheitswirtschaft. Der Bedarf an professionellen Pflegekräften steigt weiter an und in der Branche herrscht Vollbeschäftigung. Dies betonte Nordrhein-Westfalens (NRW) Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) am 17. Juni in Düsseldorf anlässlich der Vorstellung der ?Landesberichterstattung Gesundheitsberufe 2010?. Gesundheitswesen und Pflege schaffen krisensichere Arbeitskräfte, so der Minister. Im gesamten Bereich der Gesundheitswirtschaft in NRW seien bereits heute mehr als eine Millionen Menschen beschäftigt.
Mit der ?Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2010? werden erstmals die Ergebnisse einer sektorenübergreifenden Erhebung zur Ausbildungs- und Beschäftigungssituation im Bereich der Alten- und Krankenpflege präsentiert, die das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) in Köln im Auftrag der Landesregierung durchgeführt hat.
Die Studie steht hier zum kostenfreien Download bereit.
Die wichtigsten Ergebnisse sind hier zusammengetragen.
Berlin. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder (CDU) hat am 2. Juni den 6. Altenbericht entgegengenommen. Er steht unter der Überschrift "Altersbilder in der Gesellschaft" und soll dazu beitragen, ein modernes, realistisches und zukunftsgerichtetes Altersbild zu verankern sowie eine öffentliche Debatte anzustoßen und zu begleiten. Das Bundesfamilienministerium wird nun die Stellungnahme der Bundesregierung zum 6. Altenbericht erarbeiten, die vom Kabinett verabschiedet, dem Bundestag zugeleitet und im Herbst veröffentlicht wird.
Die Altenberichterstattung geht zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Er gibt der Bundesregierung auf, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation von Senioren in Deutschland zu erstellen. Erarbeitet werden die Berichte von unabhängigen Sachverständigenkommissionen, die mit Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt werden.
Der Abbruch einer lebenserhaltenden ärztlichen Maßnahme ist nicht strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe entschieden. Diese Entscheidung setzt neue Maßstäbe bezüglich der Akzeptanz des Patientenwillens und bringt Ärzten, Betreuern und Pflegeheimen mehr Rechtssicherheit. Eine lebenserhaltende Maßnahme muss abgebrochen werden, wenn dies dem Willen des Patienten entspreche, heißt es in dem Urteil. Das gelte auch für den Fall, dass der unmittelbare Sterbevorgang noch nicht begonnen habe.
» Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes lesen Sie hier
Hamburg. Wer im Alter Hilfe für das tägliche Leben benötigt, steht heute vor der Wahl: Die Angebote an Pflege- und Betreuungsleistungen beschränken sich längst nicht nur auf Pflegeheime. Das Spektrum der Wohnformen hat sich in den letzten Jahren erweitert; neue Möglichkeiten wie Betreutes Wohnen oder Senioren-WGs ergänzen die gängigen Optionen wie Heim und ambulante Versorgung.
Welche Angebote gibt es? Worauf sollten Hilfsbedürftige bei ihrer Wahl achten? Orientierung bietet der neue Ratgeber der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst - und Wohlfahrtspflege. Neben einem Überblick zu Wohn- und Pflegemodellen gibt es Tipps zur Suche nach Dienstleistern sowie Hinweise zu den Pflegestufen und der Finanzierung der Pflege. Die Broschüre richtet den Blick außerdem auf den Aspekt "Pflegekräfte": Sie sind wichtige Bezugspersonen für Pflegebedürftige - und damit ein zentraler Faktor, von dem die Qualität der Pflege zentral abhängt. Ein Pflegeglossar erklärt zudem wichtige Begriffe.
Hier steht der Ratgeber zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Berlin. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mitgeteilt, dass es ab 1. Mai 2010 Zuschüsse für den altersgerechten Umbau von Wohnungen geben soll. Die KfW Bankengruppe ergänze ab diesem Stichtag das aus Mitteln des Ministeriums subventionierte Förderangebot "Altersgerecht Umbauen" zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand um eine Zuschussvariante. Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) sagte, der Wohnungsbestand soll so stärker an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst werden.
Mehr lesen Sie in einer Pressemeldung des BMVBS.
Berlin. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. In einem Antrag (Bundestags-Drucksache 17/1434) fordern die Abgeordneten, eine maximal dreimonatige Pflegezeit einzuführen, die vorrangig der Pflegeorganisation oder der Sterbebegleitung für Angehörige oder Freunde dienen soll. Die Pflegezeit solle mit einer steuerfinanzierten Lohnersatzleistung in Höhe von 50 Prozent des Nettogehalts - mindestens 300 Euro, maximal 1.000 Euro - vergütet werden.
Zur Begründung heißt es, im Zuge des demografischen Wandels werde die Zahl Pflegebedürftiger massiv steigen. Die Bewältigung der pflegerischen Versorgung werde daher wesentlich von der Bereitschaft und Möglichkeit enger Bezugspersonen abhängen, sich an der Versorgung Pflegebedürftiger zu beteiligen. Deshalb müssten bestehende Angebote zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen verbessert werden.
Düsseldorf. Wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mitteilte, sollen Arbeitslose zu Altenpflegern umgeschult werden. Im Rahmen des ?Aktionsplans Altenpflege 2010? sollen bis zu 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze in der dreijährigen Fachkraftausbildung für arbeitslose Menschen gefördert werden, sagte Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) am 13. April in Düsseldorf. Die Arbeitslosen erhielten die Chance, sich zum staatlich geprüften Altenpfleger ausbilden zu lassen und damit einen zukunftssicheren Job zu erhalten.
Mehr lesen Sie in einer Pressemitteilung des Ministeriums.
Berlin. Die gesetzliche Pflegeversicherung hat im vergangenen Jahr schwarze Zahlen geschrieben. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 9. April in Berlin mitteilte, lag der Überschuss bei knapp einer Milliarde Euro. 2009 lagen die Einnahmen der Pflegeversicherung bei 21,3 Milliarden Euro. Diesen standen Ausgaben von 20,3 Milliarden Euro gegenüber. Der Ausgabenanstieg um sechs Prozent sei auf Leistungsverbesserungen insbesondere für Demenzkranke zurückzuführen, so das BMG. Das Ministerium geht jedoch davon aus, dass ?das gute Ergebnis des Jahres 2009" sich im kommenden Jahr nicht wiederholen könne.
Mehr lesen Sie in einer Pressemitteilung des BMG.
In Bochum soll eine elektronische Patientenakte zur optimalen Versorgung schwerstkranker Menschen entwickelt werden. Das Pilotprojekt soll bundesweiten Modellcharakter für die Anwendung modernster Informations- und Kommunikationstechnologien in Palliativnetzen haben. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) fördert das Projekt der Ärztekammer Westfalen-Lippe und des Palliativnetzes Bochum mit knapp 200 000 Euro.
Die elektronische Patientenakte liefert Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern und Pflegekräften alle zur Behandlung notwendigen Informationen auf dem aktuellsten Stand, betonte Laumann bei der Übergabe des Förderbescheides am 21. Dezember in Bochum.
Der Minister verspricht sich von dem Projekt "Informationssystem palliativcare.nrw" eine bessere Versorgung und schmerzmedizinische Behandlung schwerstkranker und sterbender Menschen. Es könne außerdem helfen, unnötige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden und gewährleisten, dass im Notfall qualifizierte Ärzte schnell verfügbar sind. Die elektronische Patientenakte bezeichnet Laumann als wichtigen Baustein der Landesinitiative "eGesundheit.nrw".
Zum 1. Januar 2010 ändern sich Leistungsansprüche der Versicherten an die
Pflegeversicherung.
Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst ab 2010:
Pflegestufe I 440 Euro monatlich bisher 420 Euro
Pflegestufe II 1.040 Euro monatlich bisher 980 Euro
Pflegestufe III 1.510 Euro monatlich bisher 1.470 Euro
Ebenso lagen die Grenzen für Leistungen der Verhinderungspflege sowie für die Kurzzeitpflege
bisher bei 1.470 Euro pro Jahr. Ab dem 1. Januar 2010 übernehmen die
Kassen auch hier jährlich bis zu 1.510 Euro.
Wiesbaden/Berlin. Deutschland muss sich auf erhebliche Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung einstellen. Im Jahr 2060 wird jeder dritte Bundesbürger 65 Jahre oder älter sein. Derzeit sind 20 Prozent der Bevölkerung 65 Jahre oder älter. Vor allem der Anteil der Hochbetagten über 80 Jahre wird deutlich steigen. 2060 werden es 14 Prozent sein, gegenüber derzeit sieben Prozent. Dies sind die Ergebnisse der neuen Bevölkerungsvorausberechnung des Statischen Bundesamtes, die am 18. November in Berlin vorgestellt wurde.
Ein weiteres Ergebnis: Die Zahl der Deutschen schrumpft in Zukunft drastisch. Heute leben in Deutschland etwa 82 Millionen Menschen, 2060 werden es voraussichtlich nur noch 65 bis 70 Millionen sein. Die Bevölkerung gehe zurück, weil die Zahl der Geburten bis 2060 stetig sinken und die Zahl der Sterbefälle bis Anfang der 2050er Jahre ansteigen wird. Das jährliche Geburtendefizit, also der Überschuss der Sterbefälle über die Geburten, wird bis 2060 auf mehr als das Dreifache zunehmen.
Berlin. Der Großteil der Bundesbürger ist schlecht über die gesetzliche Pflegeversicherung informiert. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Instituts für Management und Wirtschaftsforschung (IMWF). Sechs von zehn Deutschen haben noch nie von den Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung gehört, die im vergangenen Jahr mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz geschaffen wurden, so ein Ergebnis der Umfrage.
Selbst unter den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen wisse nur jeder zweite über zusätzliche Unterstützungsleistungen Bescheid, zum Beispiel über die Betreuung von Demenzkranken. Ähnlich lückenhaft sei den Angaben zufolge das Wissen über die neu geschaffenen Pflegeberatungsangebote: Zwei Drittel der Befragten kennen ihren Anspruch auf kostenlose und unabhängige Beratung nicht.
Es wurden bundesweit 1.008 Personen ab 18 Jahren telefonisch befragt.
Welche Ernährungsprobleme haben pflegebedürftige Senioren und Seniorinnen, die zuhause von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten versorgt werden? Sind sie - wie selbständig zuhause lebende Senioren - eher von Übergewicht betroffen oder wie viele Heimbewohner von Mangelernährung bedroht? Wie ist die Ernährungsversorgung geregelt und was sind die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Ernährung? Mit diesen Fragen befasst sich eine neue ernährungswissenschaftliche Studie an der Universität Erlangen-Nürnberg.
Ein wesentliches Ziel der Studie ist es, aus den gewonnenen Erkenntnissen Empfehlungen zur Verbesserung der Ernährungssituation älterer Menschen in der häuslichen Pflege abzuleiten. Die Ergebnisse der Studie werden im Ernährungsbericht 2012 veröffentlicht, der von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung alle vier Jahre herausgegeben wird.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Philipp Rösler (36), FDP-Landesvorsitzender und Wirtschaftsminister in Niedersachsen, wird neuer Bundesgesundheitsminister. Der in Vietnam geborene Rösler ist Augenarzt und Vater zweier Kinder. 2003 zog er in den niedersächsischen Landtag ein und wurde dort Fraktionschef, 2006 übernahm er zusätzlich den Landesvorsitz. In den Koalitionsverhandlungen war er FDP-Verhandlungsführer im Bereich Gesundheitspolitik.
Mit dem Bundesgesundheitsministerium übernimmt Rösler eines der schwierigsten Ressorts. Schon kurz nach den Vertragsverhandlungen hat der designierte Bundesgesundheitsminister die von der künftigen schwarz-gelben Koalition geplante grundlegende Gesundheitsreform verteidigt. "Wir beschreiten den Weg in ein robustes Gesundheitssystem, das nicht mehr alle zwei bis drei Jahre reformiert werden muss. Das System wird besser, ohne teurer zu werden", sagte er dem Hamburger Abendblatt. "Wir gehen davon aus, dass die Versicherten keine höheren Beiträge zahlen werden, als das heute der Fall ist."
Die schwarz-gelbe Koalition plant eine radikale Gesundheitsreform, die aller Voraussicht nach Mehrkosten für Kassenpatienten bringen wird. Der Gesundheitsfonds der Vorgängerregierung soll zunächst weitergeführt werden. Ab 2011 wird das System umgebaut. Eine Vorgabe dabei ist, dass der Arbeitgeberanteil zur Entlastung der Unternehmen gedeckelt werden soll - die Lasten für Arbeitnehmer dürften also steigen. Die Krankenkassen sollen ihre Beitragssätze längerfristig wieder selbst erheben. Die Kassen sollen eine vom Einkommen unabhängige Pauschale von ihren Mitgliedern erheben können. Weil ihn aber nicht alle Bürger bezahlen können, ist ein Solidarausgleich über Steuergelder geplant.
Bei der Pflegeversicherung ist wegen der steigenden Zahl der Bedürftigen eine Reform des Umlageverfahrens notwendig. Hier plant die schwarz-gelbe Koalition einen Einstieg in die Kapitaldeckung: Die Bürger sollen sich "verpflichtend, individualisiert und generationengerecht" privat zusatzversichern müssen.
Ausländische Hilfskräfte sollen "ebenso wie pflegende Angehörige oder deutsche Hilfskräfte auch notwendige pflegerische Alltagshilfen erbringen können", heißt es im Vertrag.
Berlin. Union und FDP wollen die Kapitaldeckung in der Pflegeversicherung einführen. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtet, soll dies noch in dieser Legislaturperiode geschehen.
Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn sagte dem Blatt, eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung sei sicherer als die bisherige Umlagefinanzierung. Seit Jahren fordere die Union den Einstieg in eine Kapitaldeckung in der Pflegeversicherung. Mit der FDP habe man nun endlich die Chance dazu.
Der pflegepolitische Sprecher der FDP, Heinz Lanfermann, verlangte unter Hinweis auf das Wahlprogramm, der Einstieg in die Kapitaldeckung müsse "so schnell wie möglich, und zwar noch in dieser Legislaturperiode, gelingen". Die umlagefinanzierte Pflegeversicherung sei erheblich anfälliger für die demographischen Auswirkungen als eine Versicherung mit Kapitaldeckung.
Mehr lesen Sie in der FAZ.
Köln. Eine vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) im Auftrag des Bundesbauministeriums durchgeführte Befragung von tausend Seniorenhaushalten hat ergeben, dass in knapp einem viertel Prozent dieser Haushalte Menschen mit Bewegungseinschränkungen leben. Hochgerechnet auf die insgesamt elf Millionen Seniorenhaushalte in Deutschland müssten somit rund zweieinhalb Millionen Wohneinheiten altersgerecht ausgestattet sein. Allerdings seien nur etwa 175.000 Wohnungen altersgerecht und barrierearm ausgestattet.
Drei Viertel der alten Menschen müssten Stufen und Schwellen überwinden, um in ihr Haus bzw. in ihre Wohnung zu gelangen und bei rund einem Drittel sind zudem die Zugänge zu Terrassen und Balkonen nicht barrierefrei. Zwischen 20 und 30 Prozent der befragten Haushalte stuften ihre Bewegungsflächen im Bad oder die Türbreiten in ihren Wohnungen als zu eng ein, wenn sie aufgrund von Mobilitätseinschränkungen Bewegungshilfen benötigen und nur ca. 15 Prozent verfügen über bodengleiche Duschen.
Die Studie hat zudem ergeben, dass jeder vierte Seniorenhaushalt infrastrukturelle Versorgungsmängel in seinem Wohnumfeld beklagt. So seien bei diesen weder öffentliche Verkehrsmittel, medizinische Einrichtungen oder Einkaufsmöglichkeiten fußläufig erreichbar.
Mehr lesen Sie in einer Pressemitteilung des KDA.
Berlin. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2009 hat sich die finanzielle Situation der Gesetzlichen Pflegeversicherung stabilisiert. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) meldet, wurden Einnahmen von rund 12,17 Milliarden Euro erzielt. Dagegen stehen Ausgaben von rund 11,69 Milliarden Euro. Das ergibt einen Überschuss von bislang knapp 500 Millionen Euro. Laut BMG wird dieser Überschuss aufgrund der zusätzlichen Einnahmen aus dem Weihnachtsgeld noch weiter ansteigen. Das Ministerium rechnet mit einem Gesamtpolster von bis zu 4,7 Milliarden Euro zum Jahresende.
Die Ausgabenentwicklung im ersten Halbjahr 2009 zeigt, dass die Stärkung der ambulanten Versorgung erreicht wird, so das BMG. Erstmals nach vielen Jahren seien die Ausgaben für die teurere vollstationäre Pflege deutlich schwächer gestiegen als die Ausgaben für Pflegegeld und Pflegesachleistung.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Aktion "Ich pflege, weil" ins Leben gerufen. In der gleichnamigen Online-Ausstellung auf der Internetseite des BMG soll die Pflege durch Fotos und selbst verfasste Kurztexte von Pflegenden Gesicht und Stimme bekommen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will mit der Aktion mehr gesellschaftliche Anerkennung für die Pflegenden gewinnen. Es soll deutlich werden, mit welchem Engagement diese den Pflegebedürftigen ein Leben in Würde ermöglichen.
Das BMG ruft alle Pflegenden auf, sich an der Aktion zu beteiligen und Pflegebotschafterin oder Pflegebotschafter zu werden. So könne die Aktion dazu beitragen, das gesellschaftliche Ansehen der Pflegeberufe zu stärken und bei jungen Leuten entsprechende Berufsentscheidungen zu fördern. Auf www.bmg.bund.de/ichpflegeweil können Interessierte ein Foto von sich hoch laden und davon berichten, warum sie den Pflegeberuf ergriffen oder sich für die Pflege eines Verwandten entschieden haben.
Kassel. Laut einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen: B 3 KR 25/08 R) müssen Krankenkassen die Kosten für die Verabreichung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente tragen. Das BSG hat am 25. August entschieden, dass die Kasse die Verabreichung auch dann finanzieren muss, wenn das Mittel selbst nicht von ihr bezahlt wird.
Geklagt hatte eine Patientin, die Medikamente auf Privatrezept verordnet bekam und diese selbst bezahlte. Die Patientin hatte für die Injektion einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen. Den Antrag der Patientin, die Kosten der Inanspruchnahme des Pflegedienstes zu übernehmen, lehnte die AOK Hessen ab.
Das BSG hat der Patientin den Anspruch auf Kostenerstattung zuerkannt. Die Kasse habe zwar keine Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente zu tragen, sei aber verpflichtet, die Kosten für Leistungen häuslicher Krankenpflege, die im Zusammenhang mit der Verabreichung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente stehen, zu erstatten, wenn diese zur Sicherung der ärztlichen Behandlung notwendig ist.
Berlin. Ab 1. September 2009 gelten die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Umgang mit einer Patientenverfügung. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können.
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Berlin. Nach Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium ist am 13. Juli 2009 die neue Begutachtungsrichtlinie in Kraft getreten. Sie regelt verbindlich, wie die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) vorgehen, wenn Versicherte einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Die Richtlinie ersetzt die bis dahin geltende Richtlinie zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21. Juli 1997 in der Fassung vom 11. Mai 2006.
Die aktualisierte Fassung setzt die begutachtungsrelevanten Themen aus dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 1. Juli 2008 um und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Erarbeitet wurden sie vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), den MDK der Länder und dem GKV-Spitzenverband der Pflegekassen.
Düsseldorf. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat gemeinsam mit den Apotheken des Landes eine Aufklärungs- und Informationsaktion für pflegende Angehörige gestartet. Entsprechende Informationsschriften zum Thema Häusliche Pflege liegen ab sofort in allen Apotheken in NRW aus.
Pflegebedürftige wollen trotz ihres Hilfebedarfs soweit als möglich ein selbst bestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit führen, betont das Sozialministerium in seiner Presseerklärung zur Aktion. Deshalb werde die Landesregierung nicht nur die professionellen Angebote weiterentwickeln, sondern insbesondere die häusliche Versorgung stärken und ausbauen. Apotheken seien dabei eine erste und wichtige Anlaufstelle, wenn es darum geht, interessierte Kunden zum Thema häusliche Pflege gezielt zu informieren.
Das Faltblatt "Schritt für Schritt in die häusliche Pflege" und die Broschüre "22 Fragen zum Thema häusliche Pflege" gibt es kostenfrei in allen Apotheken in NRW. Die Publikationen können auch direkt über die Landesstelle Pflegende Angehörige NRW mit dem kostenlosen Servicetelefon 0800 / 22 04 400 bezogen werden.
Berlin. Der Bundestag hat das mehr als 100 Jahre alte Erbrecht reformiert. Demnach wird unter anderem künftig besser honoriert, wenn man Eltern oder Großeltern in den Jahren vor ihrem Tod gepflegt hat. Bislang musste man zur Betreuung des Verwandten den Beruf aufgeben, um als Ausgleich für die Pflegeleistung ein höheres Erbteil zu erhalten. Künftig hingegen wird dieser Bonus auch dann gewährt, wenn Kinder oder Enkel den Angehörigen parallel zum Job gepflegt hatten. Allerdings wurde das ursprüngliche Vorhaben, diesen Pflege-Bonus auch auf andere Verwandte zu erweitern, gestrichen.
Wiesbaden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben sich die Einnahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung im ersten Quartal 2009 auf 5,1 Milliarden Euro erhöht. Grund für diesen Einnahmenzuwachs um 15,6 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum war die Erhöhung des Beitragssatzes von 1,7 Prozent auf 1,95 Prozent (für Kinderlose von 1,95 Prozent auf 2,20 Prozent) zum 1. Juli 2008. Dem stehe ein geringerer Zuwachs der Ausgaben um 6,2 Prozent auf 5,0 Milliarden Euro gegenüber, sodass sich ein leichter Finanzierungsüberschuss von 0,1 Milliarden ergibt.
Flüssigkeitszufuhr - Damit man den Sommer richtig genießen kann und sich bei sommerlichen Temperaturen wohl fühlt, ist ausreichendes Trinken absolut notwendig. Gerade ältere Menschen trinken aber meist viel zu wenig.
Der Grund: Mit zunehmendem Alter lässt das Durstempfinden nach, ausreichendes Trinken wird vergessen oder aus Angst vor nächtlichen Toilettengängen vermieden. Besonders in der sommerlichen Hitze besteht dann die Gefahr der Austrocknung, der sogenannten Dehydratation.
Bereits ab einem Flüssigkeitsverlust von etwa zwei Prozent nehmen die körperliche Leitungsfähigkeit, die Konzentration und das Kurzzeitgedächtnis deutlich ab. Schon nach zwei bis vier Tagen anhaltenden Wassermangels ist der Körper nicht mehr in der Lage, harnpflichtige Substanzen ausreichend auszuscheiden. Nieren- und Kreislaufversagen können die Folge sein. Eine zu geringe Flüssigkeitsaufnahme stellt also ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Deshalb sollten besonders Senioren ihr Trinkverhalten sorgsam kontrollieren.
Ein Erwachsener benötigt täglich etwa zwei Liter Flüssigkeit. Bei großer Hitze kann der Bedarf aber deutlich höher ausfallen. Der Körper reagiert auf hohe Temperaturen mit einer natürlichen "Wasserkühlung": Man schwitzt. Dadurch kann sich der Flüssigkeitsbedarf im Sommer auf bis zu vier Liter täglich verdoppeln.
Am gesündesten füllt man seinen Flüssigkeitssspeicher mit Wasser - es enthält weder Zusatzstoffe noch Kalorien und ist das bestkontrollierte Lebensmittel überhaupt.
10 Trinktipps für Ihre Gesundheit und Ihr körperliches Wohlbefinden
BERLIN (eb). Für das Forschungsprojekt "Tele.TAnDem - Telefonische Beratung für Angehörige von Demenzerkrankten" werden interessierte Angehörige gesucht, die einen an Demenz erkrankten Angehörigen zu Hause betreuen.
Das Projekt erforscht, ob eine individuelle telefonische Beratung pflegenden Angehörigen helfen kann, mit kritischen Situationen in der Betreuung und Pflege leichter zurecht zu kommen. Ziel ist es, die Situation pflegender Angehöriger besser zu verstehen und wirksame Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige zu identifizieren.
Die zeitintensive und verantwortungsvolle Aufgabe der Betreuung eines Demenzkranken wird auch heute noch vielfach von Familienangehörigen im häuslichen Umfeld geleistet. Bei ihrer aufopferungsvollen Betreuungsaufgabe können jedoch auch pflegende Angehörige die eigene Belastungsgrenze erreichen; dabei sind sie als Helfer für die Demenzkranken unentbehrlich. Hier setzt das Projekt "Tele.TAnDem" der TU Berlin, der FU Berlin und der Friedrich-Schiller-Universität Jena an. Alle Studienteilnehmer werden in einem Zeitraum von neun Monaten dreimal persönlich zu ihrer Lebenssituation befragt.
Pflegende Angehörige, die interessiert sind an der Studie teilzunehmen, können sich noch bis Ende Oktober 2009 telefonisch melden bei:
Mette Hallensleben; Freie Universität Berlin, Tel. 030 83 85 63 04 oder
Daniela Walther; Technische Universität Berlin, Tel. 030 314 2 94 39
(Quelle: Ärtztezeitung online vom 1.7.2009)
Nach jahrelanger Diskussion hat der Bundestag am 18. Juni eindeutige gesetzliche Regeln für Patientenverfügungen beschlossen. Mit dem Ziel der Stärkung der Selbstbestimmung am Lebensende wurde dabei dem freien Willen des Einzelnen, über die Frage der ärztlichen Behandlung zu entscheiden, absoluter Vorrang eingeräumt. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Regelung zum 1. September 2009 in Kraft treten wird.
Volljährige können in einer schriftlichen Erklärung für den künftigen Fall der Einwilligungsunfähigkeit festlegen, dass sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen. An diese sogenannte Patientenverfügung sind die beteiligten Ärzte sowie die Betreuer und Bevollmächtigten gebunden. Die Erklärung bedarf keiner notariellen Beurkundung, außerdem ist sie jederzeit formlos widerrufbar.